Meldestelle (Hinweisgeberschutzgesetz)
Die KEB Gruppe hat den Anspruch , dass Entscheidungen im Einklang mit Gesetzen, internen Regelungen und Werten stehen.
Das Hinweisgebersystem dient der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Das Hinweisgebersystem soll Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten dazu dienen, auf Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien, wie den unternehmensinternen Code of Conduct, hinzuweisen.
Wenn Sie einen Missstand, Gesetzes- oder Regelbruch melden möchten, können Sie sich vertrauensvoll (und wenn gewünscht anonym) an die Rechtsabteilung als internen Ansprechpartner wenden. Genauere Informationen können Sie unserer Verfahrensordnung entnehmen.
Sebastian Adloff
Rechtsabteilung
+49 5263 401-688
whistleblower@keb.de
oder per Post an
STRENG VERTRAULICH
Hinweisgebersystem
KEB Automation KG, Südstraße 38, 32683 Barntrup