Beschwerdeverfahren (Lieferkettengesetz)
Die KEB Gruppe hat den Anspruch , dass Entscheidungen im Einklang mit Gesetzen, internen Regelungen und Werten stehen. Das Beschwerdeverfahren dient der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Die KEB Gruppe hat sich dabei mit den Sorgfaltspflichten in der eigenen Lieferkette intensiv auseinandergesetzt und entsprechende Prozesse implementiert, um Risiken in der Lieferkette zu minimieren. Wir verstehen das Beschwerdeverfahren als wichtigen Baustein um unser Risikomanagement und unsere Prozesse nachhaltig weiterzuentwickeln. Das Beschwerdeverfahren soll (potenziell) betroffenen Personen die Möglichkeit eröffnen, Hinweise und Beschwerden in Bezug auf mögliche Pflichtverletzungen einreichen zu können. Potenziell Betroffene sind dabei neben unseren Beschäftigten, unter anderem Beschäftigte bei (mittelbaren) Zulieferern, wie aber auch beispielsweise Anwohner und Anwohnerinnen rund um lokale Standorte. Das Beschwerdeverfahren soll das Einreichen von Hinweisen und Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken eröffnen.
Sie können Ihre Beschwerden oder Hinweise vertraulich und sicher mit uns zu teilen. Wir gewährleisten den Schutz Ihrer Identität, um so den Schutz vor Benachteiligungen sicherstellen zu können. Wir nehmen alle Hinweise ernst und untersuchen sie gründlich. Wenn Sie einen Missstand, Gesetzes- oder Regelbruch melden möchten, können Sie sich vertrauensvoll (und wenn gewünscht anonym) an die Rechtsabteilung als internen Ansprechpartner wenden. Genauere Informationen können Sie unserer Verfahrensordnung entnehmen:
Den Inhalt der von Ihnen gegebenen Hinweise bestimmen Sie. Damit wir den Hinweisen effektiv nachgehen können, bitte wir allerdings um möglichst konkrete Angaben (z.B.: In welchem Unternehmen wurde die Rechtsverletzung begangen? Dauert der Verstoß noch an? Wer kann von dem Verstoß betroffen sein?). Je umfassender und nachvollziehbarer Sie den Sachverhalt schildern, desto eher ist eine Aufklärung möglich. Bitte teilen sie uns außerdem mit, ob Sie selbst von den Auswirkungen eines Verstoßes betroffen sind.
Sebastian Adloff
Rechtsabteilung
+49 5263 401-688
lieferkettengesetz@keb.de
oder per Post an:
STRENG VERTRAULICH
Beschwerdestelle für LkSG
KEB Automation KG, Südstraße 38, 32683 Barntrup